Aktuelle Info: 22.10.15 Keine zwei Stunden nach einem Schreiben von mir ans Landratsamt, in dem ich unter anderem die Nennung der Denunzianten einfordere, kam eine sogenannte "Trashmail", also eine anonymisierte Email, mit einem gereimten Spott, die faktisch nur als Drohung zu verstehen ist. Wer kann von meinem Schreiben gewußt haben? Als Absender war zu lesen "Das Amt" und in der in der Mailadresse sender@5ymail.com . Das anonyme Mobbing geht also weiter. Chronologie einer neuen Hetzjagd Online-Debatte im Bayerwaldboten
Regen zum „Moment mal“ vom 17.10.15 mit dem Link kannst du die ganze Debatte im
Online-Forum des Bayerwaldboten verfolgen. Die auslösende Kolumne des
Redakteurs hatte zwei Themen, einmal eine Hochwasserverbauung, die durch eine
Klage verhindert wird und ein Wohnblock mit Penthaus, der in Regen an
herausragender Stelle die Innenstadt abrunden soll. IHier habe ich zum besseren
Verständnis nur die Beiträge die mich und den Landrat betreffen
zusammengefasst: Das geplante neue Gebäude sieht ja
genauso aus wie die Studentenhäuser in Deggendorf in der Bahnhofstraße... Toms Beobachtung ist richtig, die Uniformität
der Bebaung schreitet immer weiter voran, überall Häuser wie aus dem
Baukatalog. Wir haben im Wald etwa das Dreifache an Niederschlägen wie im
Gäuboden, deswegen haben sich bei uns Giebelhäuser bewährt. Aber seit den
Siebzigern hat man darauf keine Rücksicht genommen und das immergleiche Ende
vom Lied: Nach Dreissig Jahren sind die Bauten dann "marode" und
werden abgerissen oder mit großem Aufwand renoviert. Soll ich die Beispiele
aufzählen? Penthäuser und Flachdächer gehören nicht hierher. Aber trotz der
vielen abgerissenen Beispiele, vor allem bei öffentlichen Bauten, die Fehler
werden immer noch gemacht. Ob das geplante Gebäude Regen städtebaulich
weiterbringt? An so dominierender Stelle würde ich mir ein anderes Gebäude
wünschen. Aber wir müssen uns wohl damit abfinden, dass man Regen und Zwiesel
bald für Vororte von Deggendorf hält. Dieter Wieland hat umsonst gepredigt. darauf folgten einige Polemiken, die nichts
mehr mit dem eigentlichen Thema zu tun hatten, sondern mich persönlich
angriffen und eine laufende Bausache andeuteten. Unter dem Pseudonym " "Aber Schwarzbauten gehören schon
hierher?!" Und ein "Tobi" schrieb: "Vor allem in Biotopen..." Und ein Toni spottete: "Es
gibt Menschen, die sind in jedem Bereich des Lebens Profis." "Nötigung ist in Deutschland ein
Straftatbestand. Geschütztes Rechtsgut ist die Freiheit der
Willensentschließung und Willensbetätigung. Der Tatbestand der Nötigung ist in
§ 240 Strafgesetzbuch (StGB) geregelt. Die Nötigung als Straftat stellt ein
Vergehen dar." § 240 Strafgesetzbuch (1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit
Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung,
Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren
oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Rechtswidrig ist die Tat, wenn die
Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als
verwerflich anzusehen ist. (3) Der Versuch ist strafbar. Ich frage mich, ob die Argumentation zu
100 % altruistisch ist, oder anderen Überlegungen folgt. und eine "Uschi" klärte die Leser
auf: Die strafrechtlichen Ausführungen unten
sind meiner Meinung nach korrekt. Ich denke aber, sie beziehen sich nicht auf
den im Kommentar genannten Kläger. Hier sei angemerkt, dass wohl kaum einer zu
diesem Zeitpunkt die Anspielungen und die Zielrichtung verstand, die meisten
dachten wohl an einen Zusammenhang mit der Hochwasserverbauung. Da ich als
regelmäßiger Forumsleser wußte, dass die Pseudonyme "Tobi",
"Toni", "Miriam" und "Uschi" dem Landrat
oder seinem Unterstützerkreis zuzuordnen sind, und man gerade wieder einmal
eines der bekannten verunglimpfenden Kesseltreiben
gegen mich begann, antwortete ich: Einige der Beiträge in diesem Forum
versuchen auf schäbige Weise Debattenbeiträge von mir zu verhindern, sozusagen
„Cybermobbing 2.0“, nach dem Internetpranger gegen mich durch den Landrat vor
zwei Jahren und allem, was danach noch an „Abstrafung“ kam. Mein aktueller
Beitrag zu dem immer uniformer werdenden Baustil, der noch dazu auch unseren
klimatischen Bedingungen nicht angepasst ist, wird offenbar von irgendwem als
„Bedrohung“ aufgefasst, was ein absoluter Quatsch ist, denn ähnliche Beiträge
zu der Thematik kann man von mir seit Jahrzehnten lesen. Es tut einfach weh,
wenn man sieht, wie die gleichen Fehler immer wieder aufs Neue gemacht werden.
So ähnlich, wie die Beiträge vom überaus geschätzten Filmemacher Dieter
Wieland, haben die Wortmeldungen rein appellativen Charakter und sind Ausdruck
von Bürgerohnmacht. Wer hier – natürlich anonym – Paragrafen ausbreitet und mit
„Nötigung“ droht, der ist entweder paranoid oder versucht seinerseits
einzuschüchtern, er sollte sich daher die Paragrafen selber genau durchlesen,
denn sie treffen alleine auf ihn/sie zu. Falls die Sache wirklich einmal
„gerichtsmasse“ werden sollte, wird sicher auch ermittelt werden, wer die
anonymen Heckenschützen hier im Forum sind. Noch ein Satz zum Thema meines
Beitrages: Ich habe selber 15 Jahre im Penthaus in einem solchen Flachdachbau
gelebt und kenne die Problematik mit dieser Bauweise aus eigener Erfahrung. Daraufhin verließ der Landrat seine Deckung
und schrieb, teilweise wortgleich wie seine "Unterstützer": Herr Geiss, ich habe zu Ihren
wiederholten Aussagen lange geschwiegen, weil eine Behörde wie das Landrartsamt
Regen Baurechtsangelegenheiten Dritter grundsätzlich nicht in der
Öffentlichkeit austrägt. Fakt ist aber, dass ihr Schwarzbau in einem Biotop (!)
in der Gemarkung Schwarzach (Gemeinde Langdorf) von mehreren Nachbarn beim
Landratsamt Regen angezeigt wurde, weshalb das Landratsamt Regen
pflichtgemäß in Vollzug des Baurechts den Rückbau angeordnet hat. Hiergegen
sind Sie sowohl bei der Regierung von Niederbayern in Landshut, als auch bei
der Obersten Bayerischen Baubehörde in München vorgegangen: Erfolglos. Am Ende
ist festzustellen: Sie haben schwarz gebaut und das auch noch in einem Biotop.
Gerne kann ich den entsprechenden Schriftverkehr mit Ihrer Zustimmung der
Presse übergeben. Wie dem auch sei: Ob es mit den belehrenden Inhalten Ihrer
Leserbriefe gegenüber Dritten in Einklang zu bringen ist, selbst rechtswidrig
tun und lassen zu wollen, was Ihnen passt, sei in der Beurteilung jedem
Zeitungsleser selbst überlassen. Ich bin jedoch nicht länger bereit, mich für
die amtliche Behandlung Ihres unrechtmäßigen Tuns durch das Landratsamt als
Amtschef von Ihnen noch länger öffentlich diffamieren zu lassen. Und deshalb
weise ich in diesem Zusammenhang auch darauf hin, dass ich finde, dass es nicht
sein kann, dass Sie für sich als Dauerkritiker meiner Person mittels
Leserbriefen für sich in Anspruch nehmen, baurechtliche Maßgaben - unter dem
Verweis darauf, dass Sie ein politisches "Opfer" seien - nicht
befolgen zu müssen. Wo kämen wir denn bitte hin, wenn jeder, der einen Landrat
in Leserbriefen öffentlich kritisiert frei von den allgemeinen, korrekten
Maßgaben des Gesetzesvollzugs durch das betreffende Landratsamt wäre? In
Wahrheit haben beide vorgesetzte Aufsichtsbehörden des Landratsamts Regen
schriftlich befunden, dass das Landratsamt Regen nach nachbarschaftlicher
Anzeige zweifelsohne verpflichtet war und ist, Ihre Schwarzbauten in einem
Biotop entfernen zu lassen. Summa summarum: Ich habe hierzu - trotz
Schmähartikeln auf Ihrer privaten Homepage - lange geschwiegen. Ganz einfach
deshalb, weil ich einem Menschen, der glaubt, tun und lassen, und sich im
Zweifelsfall selbst zum politischen "Opfer" stilisieren zu können,
nur weil er von Zeit einen kritischen Leserbrief zur Arbeit des Landrats
verfasst, kein weiteres Forum bieten zu wollen. Wenn Sie nun aber weiterhin
Unwahrheiten behaupten, erinnere ich Sie an § 187 des deutschen
Strafgesetzbuches: "Wer wider besseres Wissen in Beziehung auf einen
anderen eine unwahre Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben
verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen oder
dessen Kredit zu gefährden geeignet ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei
Jahren oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich, in einer Versammlung
oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit
Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft." Herr
Geiss, ich werde mir Ihre Verleumdungen nicht länger gefallen lassen. (Unterstreichungen sind von mir) Meine Antwort darauf: hgeiss 18.10. Ob es so etwas schon einmal gegeben hat?
Man beteiligt sich an einer Online-Diskussion zu einem städtebaulichen Thema.
Dann wird man von anonymen Foristen mit völlig anderen Vorwürfen attackiert und
gar juristisch bedroht. Nicht nur ich habe längere Zeit gerätselt, ob das alles
mir gilt oder einem im Artikel erwähnten Kläger, bei dem es um Hochwasserschutz
geht. Schließlich kommt ein den anonymen Vorwürfen streckenweise textgleiches
„amtliches Schreiben“ des amtierenden Landrats Michael Adam und breitet ein
laufendes Behördenverfahren gegen mich aus und droht mit juristischen
Schritten, weil ich über ihn „Unwahrheiten“ behaupten würde, sagt aber nicht,
welche. Als regional bekannter politischer
Kolumnist und Künstler, der sich wiederholt erlaubte die Vorgehensweise des
Regener Landrats Adam zu kritisieren, richtete dieser auf Facebook einen
Internetpranger ein, wo er mich versuchte lächerlich zu machen, (der Fall
machte auch überregional Aufsehen) und Adam mußte sich öffentlich dafür
entschuldigen, um keine Anzeige wegen Rufmord, Verächtlichmachung eines Bürgers
und Amtsmissbrauch zu riskieren. Ein paar Monate später ermittelte die
Baubehörde gegen mich wegen „Schwarzbau“. Adam schreibt heute, meine Nachbarn
hätten bei ihm Anzeige wegen landwirtschaftlicher Betriebsgebäude unserer
Selbstversorgerlandwirtschaft gestellt. Dass es eine Anzeige von „Nachbarn“
geben soll, in deren Auftrag Adam zu handeln vorgibt, habe ich in diesem
Online-Schreiben erst erfahren. Nun bin ich mir aber zu hundert Prozent sicher,
dass unsere wenigen Nachbarn in der Einöde ganz sicher nichts mit der
Denunziation zu tun haben. Dagegen war mir seinerzeit vom Auftauchen von drei
bekannten Straßenbaubefürwortern (und Lokalpolitikern) im Dezember 2014 in der
Einöde berichtet worden, was mich vermuten lässt, dass alles im Zusammenhang
mit dem bekannten Streit um den Straßenbau im Schwarzachtal steht, gegen den
ich jahrelang in Zeitungskommentaren argumentiert habe. Die Weidehütten und Unterstände unserer
Landwirtschaft stehen teilweise seit über dreissig Jahren und waren allen
Ämtern bekannt und sind auch in Landkarten verzeichnet. Wir sind ein kleiner
Nebenerwerbsbetrieb mit Betriebsnummer, haben Förderungen erhalten, sind bei
der Berufsgenossenschaft und beim Bauernverband, und bekamen auch ein grünes
Kennzeichen usw. Das „Biotop“, um das Adam sich so sorgt, wurde von meiner
Familie in unendlicher Mühe im Wesentlichen erst geschaffen, da zum Zeitpunkt
des Erwerbs (1984) die Flächen des früheren Hofes völlig heruntergekommen
waren. Wer über unsere biologische Landwirtschaft mehr erfahren möchte, findet
Einzelheiten mit vielen Fotos auf meiner Webseite unter dem Link
„http://www.hgeiss.de/abriss.htm“ Eine wesentliche Sache zum Schluss: Noch bevor Ämter
eine Anhörung durchgeführt hatten soll Adam vor mehreren Zeugen – damit gedroht
haben, Zitat: „dem Geiss lasse ich alles wegreissen“. So wurde mir die Aussage
übermittelt und auf Nachfrage von Dritten auch bestätigt. Sollte das stimmen –
und ich habe keinen Grund zu zweifeln, denn Adam hat dem Vorwurf auch nie
widersprochen und er hatte einen Monat Zeit, bevor ich den Fall auf meiner
Webseite schilderte – wäre das – aus meiner Sicht erneuter Missbrauch seiner
Amtsmacht und politische Willkür gegen mich, mit dem Ziel einen kritischen
Bürger mundtot zu machen und ihm einen wichtigen Teil seiner Existenz zu
nehmen. Zu den sein Amt unterstützenden Beurteilungen übergeordneter Behörden
ist zu sagen, dass ich in den beinah zwei Jahren, in denen die Sache bald
läuft, Einblicke der traurigsten Art über das Zusammenspiel von bayerischen
Behörden bekommen habe. Immerhin hat sich ein Amtsleiter für die merkwürdigen
Methoden eines ermittelnden Kollegen entschuldigt. Übrigens, auch da stimmen
Landrat Adams Ausführungen nicht, gibt es noch keinen rechtsgültigen Abrissbescheid,
was mich immer noch hoffen lässt. · !!!! An dieser
Stelle wurde von der PNP Redaktion zeitlicher Ablauf durcheinandergebracht,
diese Beiträge wurden alle erst am 20.10. eingestellt oder freigeschaltet,
zeitlich erst nach dem anschließenden Briefwechsel zwischen Adam und mir. Ein
Fehler, der das Forum durcheinanderbringt. · · By the way, Herr Geiss: Sie sprechen in Ihrem Kommentar von einem
"streckenweise textgleichen 'amtlichen Schreiben' !!!Ich habe auf diese neuen
Vorwürfe in zwei Beiträgen geantwortet, der erste (20.10.15, 9.44 Uhr,)
wurde nicht freigeschaltet. Hier die Kopie davon: ·
Ich hasse Sie nicht, Sie haben mir schon einmal unterstellt, sie wären mein
"Intimfeind". Richtig ist, dass Sie mich schon viel Nerven gekostet
haben und es immer wieder schaffen meinen Blutdruck in ungesunde Höhen zu
treiben. Aber großes Pfadfinderehrenwort: Hassen tu ich Sie nicht. Ich
widerspreche Ihnen, wenn mir Ihre Politik nicht gefällt und kämpfe für das, was
mir wertvoll ist. Nichts weiter.
Wisst ihr an was mich die Sache hier erinnert? Ein Schüler spuckt seinem
Mitschüler in die Milchtüte und wird dabei vom Lehrer erwischt und bestraft.
Anstatt aber seine Schuld einzusehen pocht der Schüler darauf, dass er beim
Spucken in die Milchtüte des Mitschülers nur erwischt wurde, weil der Lehrer
ihn nicht mag. Kindisch!
Herr Geiß Sie sagen also Sie sind nur angezeigt worden weil gegen eine
Straßenbaumaßnahmen sind. Heißt das umgekehrt dass Sie glauben Sie könnten
Ihren Schwarzbau behalten wenn Sie nicht gegen den Straßenbau wären? Ich finde
das für ein sehr seltsames Rechtsverständnis.
Die Sache hat sich inzwischen in etwas entwickelt, was keiner der Parteien
zuträglich sein dürfte. Schade. Ich gestehe Ihnen zu, dass
Sie der Meinung sind, dass Selbstversorgerlandwirtschaften positiv zu bewerten
sind. Das Bayerische Baurecht kennt solche aber nicht. Ihre Meinung haben Sie
sowohl gegenüber dem Landratsamt Regen, als auch gegenüber den beiden
vorgesetzten Dienststellen kundgetan. Im Ergebnis ist Ihre Ansicht mit der
Rechtslage aber eben nicht vereinbar. Dies alles haben Sie schriftlich
bekommen. Dennoch stempeln Sie mich hier und auf Ihrer privaten Homepage als
Sündenbock ab. Glauben Sie nicht, dass Sie mir hier Unrecht tun? Ich bin nicht
der Bayerische Landtag und auch nicht der Deutsche Bundestag. Ich erlasse keine
Gesetze. Ich habe aber zu meinem Amtsantritt geschworen, die Gesetze der
Bundesrepublik Deutschland und des Freistaats Bayern zu vollziehen. Genauso wie
jeder der Beamten bei Landratsamt, Regierung und Ministerium. Ich habe
persönlich sogar Verständnis dafür, dass Sie verärgert sind, dass Ihre "Selbstversorgerlandwirtschaft"
größtenteils nicht bestehen bleiben können wird. Aber ich habe kein Verständnis
dafür, dass Sie mich als den personifizierten Grund dafür brandmarken. Sie
haben gegen geltendes Recht verstoßen. Und dafür kann ich nichts.
Herr Geiss, ich verstehe
immer noch nicht, was Sie mir eigentlich nachsagen wollen. Fakt ist, dass Bürger
sich zunächst mit einer Anzeige Ihrer Schwarzbauten an das Landratsamt Regen
gewandt haben. Das Bauamt hat diese ordnungsgemäß aufgegriffen. Ob dies in
Zusammenhang mit Ihren Aktivitäten gegen den Straßenbau in Langdorf geschehen
ist, kann ich nicht sagen. Es ist möglich, es ist aber nicht zwingend. Sie sind
halt nun mal eine öffentlich umstrittene Person. Und ja, es gibt sicherlich
Bürger, denen Ihre Äußerungen per Leserbrief und auf Ihrer privaten Homepage
zum Thema Straßenbau missfallen. Und ja, ich wurde im Nachgang zur Anzeige
durch Bürger mehrfach von Bürgern auf Ihre Schwarzbauten angesprochen. Von
Bürgern aus dem Gemeindegebiet Langdorf. Auch von Bürgern aus ganz anderen
Kommunen, die über das Thema Jagd Ortskenntnisse besitzen und Ihre Schwarzbauten
kennen. Meine Antwort war immer die gleiche: Das Bauamt prüft den Vorgang, und
wenn tatsächlich Schwarzbauten bestehen, wird das Landratsamt diese entfernen
lassen müssen. Was bitte an dieser Aussage halten Sie denn für rechtswidrig
oder ehrrührig? Bitte nennen Sie doch Ross und Reiter und schreiben Sie mir
hier in aller Öffentlichkeit, wer Ihnen gegenüber behauptet hat, ich hätte ihm
oder ihr gegenüber unrechte Aussagen getroffen! Bitte nennen Sie Namen! • Herr Adam, nachdem Ihre
Aussage, mehrere Nachbarn von mir hätten mich angezeigt, sogar in den
umliegenden Dörfern für Empörung gesorgt hat, ziehen Sie jetzt den Kreis
weiter: „Gemeindegebiet“, „ortskundige Jäger aus anderen Gemeinden“. Ich
beantrage hiermit Akteneinsicht, nach Paragraph 28/29 des Bayerischen
Verwaltungsgesetzes, damit das gegenseitige Verdächtigen durch die Nennung der
Anzeiger beendet wird. Jene Aussage, die ihren Akt als Racheaktion erscheinen
ließ, fiel zu einem Zeitpunkt, bevor es überhaupt eine Anhörung gab vor einem
völlig anderen Personenkreis. So weit mir berichtet wurde, sollen sie erst über
meinen Vorwurf geschimpft haben, sie hätten dem Rentner Lettenmaier seinen
Hühnerstall wegreissen lassen und gleichzeitig einem russischen Investor die
umfangreichen Schwarzbauten im Rabensteiner Bergwald nachträglich genehmigen
wollen. Und dann sollen sie gesagt haben. „und dem Geiss lasse ich auch alles
wegreissen“. Ich selber habe nie mit den Zeugen gesprochen, um mir keine
Beeinflussung nachsagen zu lassen, ich habe aber Dritte nachfragen lassen und
es besteht für mich kein Grund an der Korrektheit der Angaben zu zweifeln. Und
– das geht auch an die Adresse der beiden Scharfmacher „I bins“ und
„Schwarzbauer“ – ich habe das Landratsamt mit Schreiben vom 16.12.14 mit diesen
Vorwürfen konfrontiert und bis zu der Onlineattacke vor zwei Tagen keine
Reaktion erhalten. Natürlich habe ich das Schweigen als Zustimmung gewertet,
denn sonst hätte mir zumindest die Rechtsabteilung des LRA solche Behauptungen
verboten. Als dann auch noch ein Leserbrief von mir nicht gedruckt wurde, habe
ich den Fall auf meiner Webseite geschildert. Auf der Seite www.hgeiss.de/abriss.htm ging es aber mehr noch um die Darstellung unserer
Landwirtschaft, nachdem eine bereits abgesprochene Teilnahme bei den „Offenen
Gärten“ von irgendeiner Stelle des Amtes gekanzelt worden war. Man wollte
offenbar jede Information der Öffentlichkeit über den Charakter unserer
Landwirtschaft vermeiden. Ihre Aufforderung „Ross und Reiter“ zu nennen,
muss ich zum gegenwärtigen Zeitpunkt ablehnen, denn nach den erlebten scharfen Drohungen
durch Sie und ihre anonymen Onlinehelfer werde ich niemanden einem ähnlichen
Kesseltreiben aussetzen. Sie sollten sich wirklich einmal fragen, Herr Landrat,
warum sich nach dem Internetpranger gegen mich niemand mehr mit offenem Visier
gegen Sie öffentlich Stellung zu beziehen getraut, von direkt wirtschaftlich
Betroffenen wie Herrn Buchban etc. abgesehen. Meine Ausführungen zur
möglichen Privilegierung von Selbstversorgern haben Sie offenbar immer noch
nicht richtig gelesen. Vielleicht weil nicht sein kann, was nicht sein darf und
die ganze damit befasste Bürokratie einen Fehler eingestehen müßte? Noch ein Wort zu der
Aktualisierung meiner Homepage, ich werde zukünftig bei "@ I_bins"
nachfragen ob er das gestattet, nur müßte er den Schneid haben aus seinem
Hinterhalt zu kommen.
Oha, da hat ja jemand ganz schnell den gelben Text auf seiner Homepage
geändert! Vor einigen Tagen wurde Landrat Michael Adam auf der Geiss'schen
Homepage noch mit dem Fall Edathy in Verbindung gebracht! Da stand gar nichts
Gutes über ihn zu lesen. Gut das solche Seiten von mir immer gleich
abgespeichert werden. Ist das evtl. der Grund dafür, daß der link im Text von H.Geiss nicht
funktionert? · 1
· Das wundert mich schon lange, dass sich der
Landrat die Unterstellungen die Hr. Geiss auf seiner Homepage schreibt, so
einfach gefallen lässt. Kenne den alten Text auch. Würde solche Anschuldigungen
nicht so einfach veröffentlichen. Da muss man damit rechnen dass so etwas
rechtliche Schritte nach sich zieht. Wundert mich schon, dass der Geiss seinen
Nachtrag noch so kurzfristig geändert hat. Hat er doch ein schlechtes Gewissen
wegen derartiger Unterstellungen? Um 20
Uhr (20.10.15) habe ich der Redaktion mitgeteilt, dass ich für meinen Teil die
Diskussion hier im Forum nicht weiterführen werde.
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